Unternehmen in Mexiko gründen: Die Schritte in sinnvoller Reihenfolge
Eine mexikanische Firma entsteht nicht durch ein einzelnes Formular. Gesellschaftsform, Beteiligung, Tätigkeit, Standort und Vertretung bestimmen, welche Schritte und Register erforderlich sind.
Vor der Urkunde kommt die Struktur
Zuerst werden Geschäftsmodell, Gesellschafter, Kapital, Vertretung und mögliche ausländische Beteiligung geklärt. Danach kann die passende Gesellschaftsform mit Kanzlei und Steuerberatung ausgewählt werden.
Für viele Gesellschaften ist vor der Formalisierung eine Genehmigung der gewünschten Denominación oder razón social durch die Secretaría de Economía nötig.
Gründung und Handelsregister
Klassische Gesellschaften werden vor einer Notarin, einem Notar oder Corredor Público formalisiert. Anschließend folgt die Eintragung in das Registro Público de Comercio. Die SAS hat ein eigenes elektronisches Verfahren und besondere Voraussetzungen.
Bei ausländischer Beteiligung kann zusätzlich eine Anmeldung beim Registro Nacional de Inversiones Extranjeras erforderlich sein.
RFC, e.firma und tatsächlicher Betrieb
Die Gesellschaft benötigt eine steuerliche Registrierung beim SAT. Dafür sind unter anderem Gründungsdokument, Vertretungsnachweis, Adresse und Termin relevant. Danach folgen e.firma, Buzón Tributario und die passende steuerliche Organisation.
Bankkonto, Rechnungsstellung, Beschäftigte, lokale Genehmigungen und laufende Erklärungen gehören zum Betriebsstart – nicht nur die Gründungsurkunde.
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