Warum eine Firma in Mexiko keine Aufenthaltserlaubnis ersetzt
Der Satz „Ich gründe einfach eine Firma und bekomme dadurch Aufenthalt“ klingt praktisch, ist aber zu kurz. Eine mexikanische Gesellschaft kann gegründet oder gehalten werden, ohne dass daraus automatisch das Recht entsteht, in Mexiko zu wohnen oder vergütet zu arbeiten.
Drei Rollen, drei Prüfungen
Gesellschafterstellung beschreibt das Eigentum an der Gesellschaft. Geschäftsführung beschreibt Vertretung und Verantwortung. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bestimmen, ob und wie die ausländische Person in Mexiko leben und tätig sein darf.
Diese Rollen können zusammenfallen, müssen aber jeweils rechtlich und steuerlich eingeordnet werden.
Die Reihenfolge verhindert Sackgassen
Vor der Gründung sollte geklärt werden, welche Tätigkeit tatsächlich in Mexiko ausgeübt wird, wo die Vergütung anfällt und welcher Aufenthaltsstatus vorgesehen ist.
Erst danach werden Gesellschaftsform, Vertretung, Vollmachten und notwendige Partner festgelegt. Sonst existiert zwar eine Firma, aber der operative Start bleibt blockiert.
Spezialisierte Partner klar trennen
Migration, Gesellschaftsrecht, Notariat und Steuerberatung sind eigene Fachgebiete. Ein sauberer Ablauf benennt für jeden Schritt die zuständige Person und weist Honorare sowie Fremdkosten getrennt aus.
Mexiko Visa kann diese Schritte koordinieren; verbindliche Rechts- und Steuerberatung erfolgt durch die jeweils beauftragten Spezialisten.