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Junge Fachkraft bespricht einen Arbeitsvertrag mit einem mexikanischen Arbeitgeber
Juni 3, 2026

Arbeiten in Mexiko: NUT, Arbeitgeberverfahren und Visum

Wer in Mexiko einen Arbeitsvertrag unterschreibt und dort vergütet wird, braucht den passenden migrationsrechtlichen Weg. Bei einem Beschäftigungsangebot liegt der erste Schritt häufig beim mexikanischen Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber startet beim INM

Das Unternehmen muss beim INM registriert sein und die Autorisierung für das konkrete Beschäftigungsangebot beantragen. Nach positiver Prüfung wird eine NUT-Nummer vergeben.

Die NUT ist noch kein Visum. Sie verbindet das INM-Verfahren in Mexiko mit dem anschließenden persönlichen Visumtermin bei der mexikanischen Auslandsvertretung.

Unterlagen müssen übereinstimmen

Name, Passnummer, Position, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitgeberdaten und geplante Aufenthaltsdauer dürfen sich zwischen Arbeitgeberantrag und Konsulatsunterlagen nicht widersprechen.

Die mexikanische Botschaft weist auf eine begrenzte Zeit hin, innerhalb der nach NUT-Erteilung der Visumtermin vereinbart werden soll. Deshalb sollten Pass, Formular und Terminzugang bereits vorbereitet sein.

Nach Einreise folgt die Aufenthaltskarte

Bei einem längerfristigen Beschäftigungsangebot wird nach der Einreise regelmäßig das Canje beim INM durchgeführt. Erst die Aufenthaltskarte dokumentiert den tatsächlichen Status.

Arbeitgeberwechsel oder Änderungen der Tätigkeit können weitere Meldungen oder Genehmigungen auslösen und sollten nicht nur arbeitsvertraglich betrachtet werden.

Passende nächste Schritte

Wichtig: Zuständigkeiten, Gebühren, Termine und Nachweisanforderungen können sich ändern. Vor dem Antrag gelten die aktuellen Hinweise der zuständigen mexikanischen Stelle.

Offizielle Quellen