Canje in Mexiko: Vom Aufenthaltsvisum zur Aufenthaltskarte
Nach einem erfolgreichen Visumverfahren ist der Aufenthaltsprozess noch nicht abgeschlossen. Wer mit einem Visum für residencia temporal oder permanente einreist, muss dieses beim Instituto Nacional de Migración in die eigentliche Aufenthaltskarte umsetzen lassen.
Die Frist beginnt mit der Einreise
Die mexikanische Botschaft weist auf eine Frist von 30 Kalendertagen nach Einreise hin. Der Antrag wird beim INM-Büro am vorgesehenen Wohnort gestellt.
Nicht der Tag der Visumerteilung, sondern die Einreise mit dem Aufenthaltsvisum löst den nächsten Schritt aus. Deshalb sollten Flug, Unterkunft und Terminplanung aufeinander abgestimmt werden.
Typische Bestandteile des Canje
Zum Verfahren gehören das elektronische Antragsformat, Reisepass, Visum, Einreisenachweis, Gebühren und die vom INM geforderten Fotos beziehungsweise biometrischen Schritte. Die aktuelle Checkliste des INM ist maßgeblich.
Abweichende Schreibweisen, ein unklarer Wohnort oder fehlende Kopien können den Termin erschweren. Eine vorbereitete Dokumentenmappe spart vor Ort Zeit.
Reisen erst nach konkreter Prüfung planen
Die Botschaft rät, Mexiko erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte wieder zu verlassen. Wenn eine dringende Reise unvermeidbar ist, sollte vorab geprüft werden, ob eine gesonderte Aus- und Wiedereinreisegenehmigung erforderlich und möglich ist.
Nach Ausstellung müssen Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Gültigkeit der Karte sofort kontrolliert werden.