INM informieren: Wohnsitz, Familienstand und andere Änderungen
Mit der Aufenthaltskarte endet die Kommunikation mit dem INM nicht. Bestimmte persönliche Änderungen müssen ausländische Residentinnen und Residenten innerhalb einer Frist mitteilen.
Welche Änderungen betroffen sind
Das INM nennt insbesondere Änderungen von Wohnsitz, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Arbeitsplatz beziehungsweise Tätigkeit in den jeweils einschlägigen Fällen.
Nicht jede Änderung löst denselben Antrag aus. Deshalb sollte zuerst die passende aktuelle Verfahrensseite ausgewählt werden.
Die 90-Tage-Frist
Für die genannten Änderungsanzeigen weist das INM auf 90 Kalendertage ab Eintritt der Änderung hin. Ein Umzug sollte daher nicht erst bei der nächsten Verlängerung erwähnt werden.
Als Nachweis können je nach Änderung neue Urkunden, Adressbelege oder Arbeitgeberunterlagen erforderlich sein.
Dokumentation für spätere Verfahren
Bestätigungen und Eingangsbelege sollten zusammen mit Reisepass und Aufenthaltskarte dauerhaft aufbewahrt werden. Sie können bei Verlängerung, Wechsel zum Daueraufenthalt oder Ersatz einer Karte wichtig werden.
Auch bei einer Heirat sollten Migrationsanzeige, Personenstandsurkunde und mögliche Namensfragen getrennt bearbeitet werden.