Apostille und Übersetzung für Mexiko: Die richtige Reihenfolge
Bei internationalen Urkunden werden drei Begriffe häufig vermischt: Beglaubigung, Apostille und Übersetzung. Wer sie als austauschbar behandelt, bestellt schnell die falsche Leistung.
Was die Apostille bestätigt
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis der ausstellenden Stelle. Sie prüft weder den Inhalt der Urkunde noch ersetzt sie eine Übersetzung.
Welche deutsche Behörde die Apostille erteilt, hängt von der Urkundenart und dem Bundesland ab. Die mexikanische Botschaft erteilt keine Apostille für deutsche Urkunden.
Die empfangende Stelle entscheidet
Konsulat, INM, Registro Civil, Notariat oder eine andere Behörde können unterschiedliche Anforderungen stellen. Vor jeder Bestellung sollte schriftlich geklärt werden, ob Original, beglaubigte Ausfertigung, Apostille und welche Übersetzungsform erforderlich sind.
Bei mexikanischen Urkunden für Deutschland wird die Apostille in Mexiko beschafft. Für manche deutschen Verfahren muss zusätzlich eine anerkannte deutsche Übersetzung vorliegen.
So vermeidest du doppelte Arbeit
Erstelle zuerst eine Liste aus Dokument, Aussteller, Verwendungszweck und empfangender Stelle. Prüfe dann Schreibweisen und Aktualität. Erst danach folgen Apostille und Übersetzung in der bestätigten Reihenfolge.
Scans sind ideal für eine Vorprüfung, ersetzen beim Termin aber meist nicht die verlangten Originale.