Familiennachzug nach Mexiko: Ehepartner, Kinder und Urkunden
„Familiennachzug“ ist kein einzelnes Standardverfahren. Ob der Weg über ein Konsulat oder innerhalb Mexikos beginnt und ob temporärer oder permanenter Aufenthalt in Betracht kommt, hängt von der konkreten Familienbeziehung ab.
Die Bezugsperson bestimmt den Weg
Wichtig sind Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Person in Mexiko: mexikanische Staatsangehörigkeit, residencia temporal oder residencia permanente können unterschiedliche Folgen haben.
Auch Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern und andere gesetzlich erfasste Beziehungen werden nicht identisch behandelt.
Urkunden müssen zusammenpassen
Geburts- und Heiratsurkunden, Reisepässe und frühere Familienstandsurkunden sollten dieselben Namen, Daten und Schreibweisen zeigen. Abweichungen müssen vor dem Termin geklärt werden.
Je nach Ausstellungsstaat und empfangender Stelle können Apostille und Übersetzung nötig sein. Erst wenn die konkrete Stelle feststeht, sollte die Aufbereitung beauftragt werden.
Persönliche Vorsprache einplanen
Für das von der mexikanischen Botschaft in Deutschland beschriebene Visum aufgrund einer Verbindung zu einer mexikanischen Person soll die mexikanische Bezugsperson beim Termin anwesend sein.
Nach Einreise mit dem Aufenthaltsvisum folgt regelmäßig das Canje beim INM. Auch für Kinder gelten eigene Anträge und Terminanforderungen.
Passende nächste Schritte
- Familienzusammenführung
- Heirat in Mexiko
- Apostille und Übersetzung für Mexiko: Die richtige Reihenfolge